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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11   

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https://dejure.org/2012,3954
LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11 (https://dejure.org/2012,3954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2012 - 10 Sa 604/11 (https://dejure.org/2012,3954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2012 - 10 Sa 604/11 (https://dejure.org/2012,3954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG, § 280 Abs 3 BGB, § 2 BetrAVG, § 169 Abs 1 VVG 2008
    Schadenersatz wegen Nichtreinigung der Dienstkleidung - Geltendmachung nach § 25 Ziff 1 MTV Pro Seniore - betriebliche Altersversorgung

  • IWW

    BGB § 280 Abs. 3 BetrAVG § 2 TVG § 1 TVG § 4 Abs. 5 VVG § 169 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Direktversicherung zur Altersversorgung im bestehenden Arbeitsverhältnis; Klageantrag auf Abschluss einer neuen Versicherung bei einvernehmlicher Kündigungsvereinbarung im tariflichen Nachwirkungszeitraum; Geltendmachung tariflicher Folgeansprüche aus ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Direktversicherung zur Altersversorgung im bestehenden Arbeitsverhältnis; unbegründeter Klageantrag auf Abschluss einer neuen Versicherung bei einvernehmlicher Kündigungsvereinbarung im tariflichen Nachwirkungszeitraum; Geltendmachung tariflicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel im ZTV Pro Seniore -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11
    Im Vorprozess (7 Ca 606/09) zwischen den Parteien ist die Beklagte mit rechtskräftigem Urteil vom 25.03.2010 (LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 695/09 - Juris) verurteilt worden, an die Klägerin für die Zeit vom 01.01.

    Sie habe für die Zeit von Januar bis September 2009 ihre Ansprüche im Vorprozess 10 Sa 695/09 erfolgreich eingeklagt.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Urteil der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.03.2010 (10 Sa 695/09 - Juris) verwiesen.

    Die Klägerin hat im Vorprozess (10 Sa 695/09, 7 Ca 606/09) Schadensersatz wegen der Nichtreinigung der Dienstkleidung für Vormonate geltend gemacht.

    Wie die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 25.03.2010 (10 Sa 695/09 - Juris) bereits im Einzelnen ausgeführt hat, ist der nachwirkende Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung vom 07.07.1998 nicht durch den MTV Pro Seniore vom 24.09.2004 als "andere Abmachung" ersetzt worden.

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11
    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG 10.07.2003 - 6 AZR 283/02 - Juris; BAG 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 - Juris; BAG 26.10.1994 - 5 AZR 404/93 - AP BAT § 70 Nr. 22).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11
    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG 10.07.2003 - 6 AZR 283/02 - Juris; BAG 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 - Juris; BAG 26.10.1994 - 5 AZR 404/93 - AP BAT § 70 Nr. 22).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 404/93

    Entgeltfortzahlung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11
    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG 10.07.2003 - 6 AZR 283/02 - Juris; BAG 20.07.1989 - 6 AZR 774/87 - Juris; BAG 26.10.1994 - 5 AZR 404/93 - AP BAT § 70 Nr. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 442/14

    Rechtskraftwirkung der als unbegründet abgewiesenen Feststellungsklage

    In einem weiteren Vorprozess zwischen den Parteien (10 Sa 604/11) verlangte die Klägerin, dass die Beklagte zu ihren Gunsten bei der Generali eine neue Direktversicherung abschließen soll.

    Die Klägerin hat im Vorprozess (10 Sa 604/11) - soweit vorliegend von Interesse - zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, bei der Generali einen Antrag auf Abschluss einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung für sie zu stellen, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr - abzüglich des Rückkaufswerts der aufgelösten Versicherung - den Gewinn zu ersetzen, den sie erzielen würden, wenn ordnungsgemäß Beiträge in diese Versicherung eingezahlt worden wären.

    Die 10. Kammer hat die Klage mit rechtskräftigem Urteil vom 15.03.2012 (LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 604/11 - Juris) abgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 17.04.2014 als unbegründet abgewiesen und zur Begründung - zusammengefasst - ausgeführt, dem geltend gemachten Zahlungsanspruch stehe die Rechtskraft des Urteils vom 15.03.2012 (LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 604/11) entgegen.

    Die Klägerin ist der Ansicht, das Landesarbeitsgericht habe im Vorprozess (10 Sa 604/11) nicht über denselben Sachverhalt entschieden.

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 10 Sa 604/11.

    Die 10. Kammer hat im Vorprozess (LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2012 - 10 Sa 604/11 - Juris) den Antrag der Klägerin, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr - abzüglich des Rückkaufswerts der aufgelösten Versicherung - den Gewinn zu ersetzen, den sie erzielen würden, wenn ordnungsgemäß Beiträge in diese Versicherung eingezahlt worden wären, mit rechtskräftigem Urteil als unbegründet abgewiesen.

    Entgegen der Ansicht der Berufung hat die 10. Kammer mit Urteil vom 15.03.2012 (10 Sa 604/11) über denselben Sachverhalt entschieden, den die Klägerin jetzt zur Grundlage ihres bezifferten Schadensersatzanspruchs macht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 551/12

    Tarifwechselklausel im Formulararbeitsvertrag - Nachwirkung des ZTV Pro Seniore

    Entgegen der Ansicht der Berufung war vorliegend ein gesonderter Nachweis nach § 4 ZTV schon deshalb nicht erforderlich, weil der Beklagten die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Klägerin aus den Rechtsstreiten zwischen den Parteien 10 Sa 695/09 (7 Ca 606/09) und 10 Sa 604/11 (6 Ca 556/11) positiv bekannt war.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 79/12

    Schadensersatzanspruch - Kündigung einer im Rahmen der betrieblichen

    Dies genügt, um eine "andere Abmachung" i. S. v. § 4 Abs. 5 TVG anzunehmen (LAG Rheinland-Pfalz v. 15.03.2012 - 10 Sa 604/11-).
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